Wenn der BGH in einer Urteilsbegründung aus einem unserer Aufsätze zitiert, muss da wohl was gutes drin stehen.
Wir haben 2012 über Internetbewertungen von Dienstleistern – praktisch oder kritisch? in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) einen Aufsatz veröffentlicht und der BGH zitierte uns in einem Urteil zu einem Arztsuch- und Bewertungsportal.
Wir sind jetzt einfach mal stolz 🙂
PS: Hier der Link zu dem Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=69297&pos=0&anz=1
