Datenschutz für Mitglieder von Verbänden

Rechtsanwältin S. Iraschko-Luscher
& Christian Huth, CFC - Compliance Factory Consulting GmbH

Tun Sie Mitgliedern Ihres Verbandes etwas Gutes: lassen Sie uns Datenschutzregeln ausarbeiten

Was genau ist das?

Verbindliche Datenschutzregeln oder Code-of-Conduct – was ist das genau?

Verbindliche Datenschutzregeln helfen Ihren Mitgliedern. Wir formulieren sie für Ihren Verband und arbeiten mit Ihrer zuständigen Datenschutzbehörde zusammen...

...um die Regeln begutachten, ggf. ratifizieren zu lassen, genau nach Ihren Vorstellungen. DAMIT können sich Ihre Mitglieder auf die Verhaltensregeln verlassen - und haben damit eine „Sorge“ weniger, wenn es um den Datenschutz der Kunden/Mandanten/Patienten/Online-Nutzern/Mitglieder etc. geht, um die Regeln begutachten, ggf. ratifizieren zu lassen, genau nach Ihren Vorstellungen. DAMIT können sich Ihre Mitglieder auf die Verhaltensregeln verlassen - und haben damit eine „Sorge“ weniger, wenn es um den Datenschutz der Kunden/Mandanten/Patienten/Online-Nutzern/Mitgliedern Ihrer Mitglieder/etc. geht.

Was ist der Vorteil für Ihre Mitglieder?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Verbände und andere Vereinigungen Verhaltensregeln für Ihre Mitglieder ausarbeiten, ändern oder erweitern und der zuständigen Datenschutzbehörde zur Begutachtung vorlegen können. Neben der reinen Begutachtung kann man die Verhaltensregeln zu einem Code-of-Conduct ratifizieren lassen.

Mit den Verhaltensregeln kann man den administrativen Aufwand Ihrer Mitglieder für Datenschutz verringern. Bei den Betroffenen Ihrer Mitgliedsunternehmen tragen die Verhaltensregeln zu mehr Vertrauen bei. Die Verhaltensregeln führen zu mehr Sichtbarkeit für das Thema sowohl für Sie als auch für Ihre Mitglieder.


Grundsätzlich geht es um die speziellen Datenschutz-Anforderungen in Ihrem Verband. Sie können sich auch nur auf einen Ausschnitt fokussieren, wenn dieser für Ihre Mitglieder besonders relevant ist.

Warum MGDS und CFC?

Datenschutz ist komplex
– besonders für Ihr Mitgliedsunternehmen

Legen Sie den Datenschutz Ihrer Verbandsmitglieder in vertrauensvolle, erfahrene Hände.

Wer steckt hinter MGDS und CFC?

Als Rechtsanwältin, spezialisiert auf Datenschutzrecht, unterstützen mein Team und mein Kooperationspartner CFC Verbände, um das Datenschutzniveau bei den Verbandsmitgliedern zu erhöhen. Wir haben weitreichende Erfahrungen in diesem noch wenig genutzten Datenschutzgebiet, welches von den Aufsichtsbehörden unterstützt wird. 

  • Wir haben Code-of-Conduct Erfahrungen (wie nur wenige Personen in Deutschland).
  • Wir kennen die Voraussetzungen für solche Verfahren.
  • Wir bieten praxisnahe und einfach umzusetzende Lösungen.
  • Wir verstehen die Kommunikation mit den Datenschutzbehörden.

Sie suchen Experten für ein solches Code-of-Conduct-Verfahren?

Lassen Sie uns über den Datenschutz Ihrer Mitglieder sprechen