KI & Datenschutz
Rechtsanwältin S. Iraschko-Luscher
Rechtssicherheit nach der
KI-Verordnung (AI Act)
So neu wie das Gesetz
Setzen Sie die Anforderungen der europäischen KI Verordnung (KI-VO) professionell um
Das Thema "Künstliche Intelligenz" ist innovativ, unterliegt ständiger Entwicklung.
Doch das Vertrauen und der Schutz der betroffenen Personen sollten nicht vergessen werden.
Ist Ihr Unternehmen schon "KI-up-to-date"?
Die europäische KI Verordnung (KI-VO) ist im August in Kraft getreten. Sie hat einen risikobasierten Ansatz. Bei KI-Systemen, die als Hochrisiko KI Systeme eingestuft werden, werden zum Schutz der Rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen vielfältige Anforderungen an die Anwender, sprich die Unternehmen, die KI nutzen, gestellt. Die Vorteile der KI liegen auf der Hand, aber die Prozesse müssen den rechtlichen Grundlagen entsprechen.
Was aktuell als Hoch-Risiko-Systeme angesehen wird, steht im Anhang III der Verordnung. Dazu gehören bspw. KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen verwendet werden sollen, insbesondere um gezielte Stellenanzeigen zu schalten, Bewerbungen zu sichten oder zu filtern und Bewerber zu bewerten.
Ebenfalls sind KI-Systeme hochrisikobehaftet, die bestimmungsgemäß für Entscheidungen, die die Bedingungen von Arbeitsverhältnissen, Beförderungen und Kündigungen von Arbeitsvertragsverhältnissen beeinflussen, für die Zuweisung von Aufgaben aufgrund des individuellen Verhaltens oder persönlicher Merkmale oder Eigenschaften oder für die Beobachtung und Bewertung der Leistung und des Verhaltens von Personen in solchen Beschäftigungsverhältnissen verwendet werden soll.
Dies sind nur einige Beispiele von sehr viel mehr, wie Unternehmen KI einsetzen können, aber auch die Spielregeln beachten müssen.
Warum MGSS?
Verhindern Sie Bußgelder,
die noch höher sind, als die der DSGVO
Auch die KI-VO sieht Bußgelder bei Verstößen gegen die Verordnung vor - egal, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Diese sind zum Teil sogar noch höher als nach der DSGVO, Art. 99 KI-VO.
Welche Lösungen bieten wir Ihnen?
Als Rechtsanwältin, spezialisiert auf Datenschutzrecht, unterstützen mein Team und ich Sie dabei, den (KI-) Datenschutz Ihres Unternehmens zu gewährleisten und somit Bußgelder und Beschwerden von Kunden zu vermeiden.
Was erwartet Sie?
Wie läuft unsere Zusammenarbeit ab?
Zuerst machen wir ein KI-Audit, um den Ist-Zustand des Datenschutzes bei dem Einsatz von KI zu dokumentieren. Dieses wird regelmäßig durch Ausfüllen einer Excel-Tabelle erfolgen. Wir können das aber auch anders gestalten: Offline, online oder vor Ort, ganz wie Sie das wünschen.
Nach Auswertung des Audits werden wir ein entsprechendes Datenschutz-Konzept mit entsprechenden Handlungsvorschlägen erstellen. Das klingt jetzt nach viel Arbeit für Ihr Unternehmen! Aber das ist nicht der Fall. Sie geben uns Ihr OK! Den Rest erledigen wir. Alle unsere Datenschutzmaßnahmen werden mit Ihrem Unternehmen abgestimmt.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie
unverbindlich Kontakt zu uns auf.