Datenschutz schützt keine Daten… (jaja, 5 Euro ins Phrasenschwein…). Aber im Lichte der EU-DSGVO kommt diesem Satz (wieder) Bedeutung zu. Datenschutz ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (APR). Zum APR gehören z.B. das Recht am eigenen Bild oder das so genannte IT-Grundrecht (Vertraulichkeit und Integrität der IT).
Das APR kann man so nicht übernehmen (wir sind nicht mehr in Deutschland, sondern in Europa), aber man kann schon Grundzüge übernehmen.
Was sind die Topics der EU-DSGVO? Profiling, Internet, soziale Medien, datenschutzfreundliche Technik, Integrität und Vertraulichkeit.
Jetzt muss man nur noch die Rechte daraus ableiten:
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Vertraulichkeit
- Recht auf Integrität
- Recht auf Subjektivität
Diese Rechte sollen Schutz vor Diskriminierung, Bloßstellung, missbräuchlicher Nutzung von Daten und Versachlichung einer Person oder Verhaltensanpassung bieten.
(Stephanie Iraschko-Luscher)
MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz