Recht auf Vertraulichkeit…

Vertraulichkeit ist die Eigenschaft einer Nachricht, nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein. Weitergabe und Veröffentlichung sind nicht erwünscht. Vertraulichkeit beinhaltet technische Aspekte, aber auch das subjektive Gefühl, dass die Nachricht oder Information bei dem Empfänger „gut“ augehoben ist; der Empfänger die Information nicht weiterleitet oder gar öffentlich macht.

Bestimmte Verschwiegenheitspflichten gewährleisten Vertraulichkeit, für bestimmte Berufe sind diese Pflichten gesetzlich vorgeschrieben, z.B. für Ärzte oder Rechtsanwälte. Im privatwirtschaftlichen Umfeld gibt es nur vertragliche Pflichten, bspw. spezielle Geheimhaltungsvereinbarungen. Unter der Datenschutz-Grundverordnung wird wohl auch im privatwirtschaftlichen Bereich die Verschwiegheit in Vertragsbeziehungen zur Regel.

Vertraulichkeit ist auch eines der drei wichtigsten Sachziele in der  Informationssicherheit. Sie wird definiert als „der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“. Verschlüsselung unterstützt dieses Ziel.

(Stephanie Iraschko-Luscher)

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