Seit Einführung der Kontakterfassung in Restaurants und Geschäften im Jahr 2020 haben deutsche Strafverfolgungsbehörden in mehr als 100 Fällen Daten aus Corona-Kontaktlisten oder mindestens einem Fall aus der Luca-App erhoben.
Das geht aus einer bundesweiten ZDFheute-Umfrage unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten abgefragt, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies zu diesem Zeitpunkt eigentlich untersagte.
Die Strafverfolgungsbehörden haben bei den Abfragen die Daten von mindestens 500 Personen erhoben. Tatsächlich dürften die Daten in noch mehr Fällen erhoben worden sein. Derartige Datenabfragen werden bei den Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst, so dass die Zahlen vor allem auf der Erinnerung der Beamten beruhen. Da ist es in vielen Fällen nicht eindeutig, aus welchen Quellen die Daten stammen. Zudem gibt es Fälle, in denen die Polizei die Daten ohne Wissen der Staatsanwaltschaft erhoben hat.
Quelle: Zdf.de
Eines der großen Prinzipien im Datenschutz ist das Prinzip der Zweckbindung. Es gab schon einmal eine solche Diskusiion um zweckwidrige Nutzung von Daten durch Ermittlungsbehörden, damals ging es um Mautdaten. Und auch damals im Jahre 2017 -noch unter dem alten BDSG- galt eine Nutzung ohne ausdrückliche gesetzliche Regeleung als nicht zulässig. Und eine gesetzliche Regelung muss sich natürlich an den Anforderungen des Datenschutzrechts messen lassen.
Ich frage mich, ob die Betreiber der Luca App eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt haben und das Ergebnis der Berliner Datenschutzbehörde, die für die verantwortliche Stelle der Luca App zuständig ist, bekannt ist. Ich würde mich ja bei der Behörde melden und nachfragen, aber ich bin nicht betroffen, da ich keine Luca APP habe. Ich denke, es gibt keine Datenschutzfolgenabschätzung. Alleine das wäre ein Bußgeld wert!
