Der Europäische Datenschutzausschuss hat Leitlinien zur Behandlung von Datenschutzvorfällen herausgegeben, die erst einmal nur für Europäische Institutionen gelten, aber auch von Unternehmen genutzt werden können, insbesondere die praktischen Beispiele könnten hilfreich sein.
Die Leitlinien finden SIe hier: 18-12-14_edps_guidelines_data_breach_de.
Stephanie Iraschko-Luscher
15.04.2019
MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz in Hamburg