Die EU hat im April diesen Jahres ein „Corrigendum“ veröffentlicht, mit dem die Rechtschreib- und/oder Grammatikfehler in den einzelnen Sprachvarianten beseitigt werden, die bei der Übersetzung passieren.
Das Dokument finden Sie hier: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf (Deutsch ab Seite 47).
Darunter sind sprachliche Erklärungen zu den Erwägungsgründen, aber auch Bezugsfehler auf falsche Absätze (u.a. einen, den ich auch schon erkannt hatte).
„Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche“ (Art. 26 DSGVO) heißt jetzt „Gemeinsam Verantwortliche“. Das hört sich nicht mehr so nach Bürokraten-Deutsch an. Und für die Auftragsverarbeitung gilt jetzt, dass Kopien von Unterlagen mit personenbezogenen Daten gelöscht werden müssen. Aiuch bei der Datenverarbeitung im Beschäftigtenkonext gibt es eine Änderung.
Stephanie Iraschko-Luscher
12.05.2018
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