Firmenumwandlung und Datenschutz…

Firmenumwandlung und Datenschutz

Bei der Unternehmensverschmelzung handelt es sich gesellschaftsrechtlich um eine Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 20 UmwG. Nachfolgend sind nun die Datenschutzanforderungen dargestellt:

1) Bewertung des zu verschmelzenden Unternehmens

a) Ohne Personenbezug = Datenschutzrecht findet keine Anwendung

b) Mit Personenbezug

aa) Nur für die Bewertung erforderlichen Daten

bb) Keine Daten, die zu tief in das Kundenverhältnis eingreifen (z.B. sämtlichen Bestellhistorien, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsausfall per Kunde)

cc) Abschluss Geheimhaltungsvereinbarung und Löschungspflicht von Seiten des zu verschmelzenden Unternehmens (auch zum Schutz der offengelegten Kundendaten)

dd) Zweckänderung gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO, da die Betroffenendaten zu einem anderen Zweck weiter verarbeitet werden. Auch eine vorbereitende Maßnahme ist eine Zweckänderung. Beide Parteien verarbeiten die Daten aufgrund eines neuen Zwecks.

ee) Daher (dd) Kompalitätstest gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO beider Unternehmen

ff) Aber keine Informationspflicht gemäß Art. 13 Abs. 3 DSGVO, da noch keine endgültige Zweckänderung.

2) Signing und closing

a) Übertragung der Kundeneigenschaft auf übernehmendes Unternehmen

b) Informationspflicht, da jetzt endgültige Zweckänderung

Stephanie Iraschko-Luscher

MGDS – Ihr Partner für Datenschutz in Hamburg