Ihre Externe Datenschutzbeauftragte

Rechtsanwältin Stephanie Iraschko-Luscher

Bußgelder verhindern & Kundenvertrauen stärken - dank einer Datenschutzbeauftragten

Bußgelder verhindern & Kundenvertrauen stärken - dank einer Datenschutz-beauftragten

Warum brauchen Unternehmen eine Datenschutzbeauftragte?

Verstöße gegen Datenschutzanforderungen können teuer werden. Mit uns können Sie diese Bußgelder verhindern.

Jedes Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.

Bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten kann ein Bußgeld ab € 10.000,00 von den Datenschutzbehörden erlassen werden. Welche Bußgelder, in welcher Höhe gegen Unternehmen festgesetzt werden, erfahren Sie hier.

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen: 

  • Das Hinwirken auf die Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften
  • Die Überwachung bestimmter Prozesse
  • Die Beratung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Die Zusammenarbeit mit den Datenschutz-Behörden
  • Und die Beratung in allen sonstigen Fragen zum Datenschutz, Art. 37 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Datenschutz schützt keine Daten, sondern die Person, um deren Daten es geht

Geht es dabei nur um hohe Bußgelder?
Nein, es geht um mehr!

Kunden erwarten, dass mit ihren personenbezogenen Daten sorgsam umgegangen wird. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann da Ihrem Unternehmen helfen.

Integrität

Der Begriff Datenintegrität bezieht sich auf die Korrektheit, Vollständigkeit und Konsistenz von Daten. Die Daten sind verlässlich und können nicht manipuliert werden. Dies ist wichtig, um datenschutzkonforme Entscheidungen treffen zu können. 

Vertraulichkeit

Ist die Eigenschaft einer Information/Nachricht, nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein. Weitergabe und Veröffentlichung sind nicht erwünscht. Diese Beschränkung und Vertrauen hängen eng zusammen. Das Datenschutzrecht setzt auch gerade die Vertraulichkeit in den Fokus.

Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Privatsphäre

Als „Privatsphäre“ bezeichnet man den Teil des Lebens, der nur einen selber angeht. Es ist der Bereich, der einen Menschen direkt umgibt. Dieser Bereich soll nicht öffentlich, sondern privat sein. Die DSGVO will einen solchen abgeschirmten Bereich schaffen.

Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Subjektivität

Bestandteil des Datenschutzes ist, die betroffenen Personen nicht als Objekt, sondern als Menschen wahrzunehmen. Dies klingt lapidar, ist aber wesentlicher Hintergrund der DSGVO, und auch der KI-Verordnung.

Warum Extern?

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten!

Die Vorteile eines externen Datenschutz-beauftragten!

Expertenwissen

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat Expertenwissen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter arbeitet regelmäßig mit einer Vielzahl verschiedener Unternehmen und Branchen zusammen und verfügt daher über Erfahrungen und vertiefte Kenntnisse, die er in die Datenschutz-Strategie Ihres Unternehmens einbringen kann. Er ist insoweit ein Datenschutzberater. 

Datenschutz Lösungen für Ihr Unternehmen

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist unabhängig und findet die für Ihr Unternehmen beste Lösung.

Der externe Datenschutzbeauftragte ist nicht bei Ihrem Unternehmen angestellt und unterliegt daher keiner hierarchischen Struktur innerhalb der Organisation. Das bedeutet, dass er unabhängig Entscheidungen treffen kann und nur der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens verpflichtet ist.

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat einen objektiven Blick auf Ihre Datenschutz-Verfahren und wird seinen Erfahrungsschatz mit Ihnen teilen.

Schnelle Lösungen

Ein externer Datenschutzbeauftragter muss nicht ausgebildet werden.

Den intern bestellten Datenschutzbeauftragten muss Ihr Unternehmen ausbilden lassen. Darauf hat er einen gesetzlichen Anspruch. Aber auch nach der Ausbildung wissen Sie nicht, ob Ihr Datenschutzbeauftragter auch wirklich das notwendige Wissen hat, insbesondere im Datenschutzrecht.

Mehr Flexibilität

Ein externer Datenschutzbeauftragter unterliegt keinem Kündigungsschutz, wie ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter.

Dem externen Datenschutzbeauftragten können Sie kündigen, wenn Ihr Unternehmen mit der Arbeit nicht zufrieden ist. Der intern bestellte Datenschutzbeauftragte unterliegt besonderen Kündigungsschutzregeln, die der EuGH bestätigt hat. Dies kann dann zum Problem werden, wenn Sie feststellen, dass der bestellte Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nicht pflichtgemäß erfüllen kann.

Warum MGDS?

Wir setzen die Datenschutzberatung
in den Vordergrund.

Wir verstehen unsere Dienstleistung als Datenschutz as a Service und entwickeln praxisnahen Lösungen für die Bereiche, die wirklich relevant sind. Datenschutz soll kein Showstopper für Ihr Unternehmen sein.

Wir lieben Datenschutz.

Als Rechtsanwältin, spezialisiert auf Datenschutzrecht, unterstützen mein Team und ich mittelständische und Großunternehmen dabei, den Datenschutz zu erhöhen und somit Bußgelder und Beschwerden von Kunden zu vermeiden.

Die DSGVO hat das Verhältnis von Datensicherheit (technischer Datenschutz) und Datenschutz (rechtlicher und organisatorischer Datenschutz) deutlich in Richtung Datenschutz(-recht) verschoben. Wir sind immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung (insbesondere der des EuGH - dem Gericht der Europäischen Union), der Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden und des IT-Rechts.

IT Kenntnisse sind in der Regel bei Ihnen in Ihrem Unternehmen über Ihre IT-Abteilung oder externe Dienstleister gut implementiert, wir erweitern dies nur um den rechtlichen und organisatorischen Part. Aber auch bei Spazialfragen zum Thema IT haben wir Kooperationspartner, die dies für Sie beantworten und Ihr Problem lösen können.

Wir arbeiten so, dass Sie möglichst wenig Aufwand haben

Wir arbeiten so, dass Sie möglichst wenig Aufwand haben.

Wir wollen Ihnen Arbeit abnehmen und Ihnen nicht Neue bringen, damit Sie sich auf die eigentliche Tätigkeit Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wenn Sie Datenschutzfragen oder Beschwerden von Kunden haben, beantworten wir diese gerne. Dann müssen Sie das nicht tun.

Externe Datenschutzbeauftragte für mehr Zeit

Wir arbeiten schnell, unkompliziert und zuverlässig.

Als Ihr Datenschutzexperte können Sie sich auf uns verlassen. Regelmäßig erhalten Sie Ihre Antworten innerhalb von 2 Werktagen, bei dringenden Fällen auch am Wochenende. Sie können uns bei Datenschutz-Vorfällen jederzeit erreichen. Fristen hinsichtlich Datenschutz werden bei uns strikt eingehalten. 

Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Wir unterscheiden uns von unseren Wettbewerbern.

Unsere Beratung baut auf individueller Betreuung auf. Sie sind bei uns nicht nur eine von vielen Aktennummern.

Wir geben Ihnen keine automatisierten Standardantworten, sondern setzen uns mit Ihrem individuellen Anliegen auseinander und geben Antworten, die genau Ihre Lösung beinhalten. 

Was erwartet Sie?

Wie läuft unsere Zusammenarbeit ab?

Zuerst machen wir ein Datenschutz Audit, um den Ist-Zustand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zu dokumentieren. Dieses wird regelmäßig durch Ausfüllen einer Excel-Tabelle durch Ihr Unternehmen erfolgen. Wir können das aber auch anders gestalten: Offline, online oder vor Ort, ganz wie Sie das wünschen.

Zudem müsste Ihr Unternehmen einen Ansprechpartner, einen sogenannten Datenschutzkoordinator, benennen. Diese Benennung ist wichtig, um den Informationstransfer zwischen Ihnen und uns zu gewährleisten. Der Ansprechpartner muss keine Vorkenntnisse im Datenschutz haben. Eine Grundschulung nehmen wir vor. Wichtig ist, dass Fragen aus Ihrem Unternehmen bei uns ankommen und wir unsere Fragen entsprechend platzieren können.

Dann müssten Sie unser Unternehmen bei der zuständigen Datenschutzbehörde melden, dies ist eine gesetzliche Pflicht, Art. 37 DSGVO.

Nach Auswertung des Audits werden wir ein entsprechendes Datenschutz-Konzept mit entsprechenden Handlungsvorschlägen für Ihr Unternehmen erstellen. Das klingt jetzt nach viel Arbeit für Ihr Unternehmen! Aber das ist nicht der Fall. Sie geben uns Ihr OK! Den Rest erledigen wir.

Alle unsere Datenschutzmaßnahmen werden mit Ihrem Unternehmen abgestimmt. Sie geben auch die Umsetzungszeit vor. Wir richten uns ganz nach Ihnen! Unser Unternehmen hat zu Ihrem Schutz eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese haben wir bisher aufgrund unserer guten Arbeit noch nicht in Anspruch genommen.

Unsere Pakete

Unser Angebot für Sie.

Wenn wir Ihr Unternehmen überzeugt haben, dann freuen wir uns, Ihnen ein Angebot zur Bestellung als externe Datenschutzbeauftragte erstellen zu können.

Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Basis Angebot

Für Unternehmen mit max. 20 Hauptprozessen und max. 30 Mitarbeitern.

  • Prüfung der Prozesse auf Datenschutzkonformität und Erstellung von Anpassungsvorschlägen
  • Klärung der Rechtsbeziehung zu Dienstleistern / Kooperationspartner und diesbezgl. Maßnahmen
  • Erstellung von Datenschutzhinweisen
  • Beratung zum Beschäftigtendatenschutz (inkl. Schulungen, notwendigen Informationen, etc.)
  • Keine Verarbeitung von sensiblen Daten
  • Keine Webshops
  • Keine Erstellung eines Sicherheitskonzeptes

ab 350,- € / Monat
zzgl. MwSt.*

* Modulare Zubuchung möglich, Mindestlaufzeit: 2 Jahre 

Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Advanced Angebot

Für alle Unternehmen & Webshops

  • Wie beim Basis Angebot +
  • Prüfung Verarbeitung von sensiblen Daten
  • Prüfung Webshops
  • Erstellung von neuen Sicherheitskonzepten
  • Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Und viele weitere wichtige Beratungs-Leistungen 

Preise auf Anfrage


Fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot per Email an: info@mgds-online.de

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