DSGVO – welche Risiken sind gemeint?

Die bisher gängige Risikoanalyse im Datenschutz betraf das Risiko für das Unternehmen. Schlagworte sind hier: Impact / Likelihood. Ein hohes Risiko liegt z.B. dann vor, wenn ein hohes Bußgeld droht.

Die DSGVO spricht von Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.  Es geht nicht mehr (nur) um das Risiko fürs Unternehmen, sondern darum, dass sich Unternehmen in die subjektiven Freiheitsrechte der Betroffenen reindenken müssen. Das BDSG war statisch (es gab nur das Recht der Betroffenen, dass die Daten nicht genutzt werden). Die EU-Grundverordnung ist dynamisch. Es wird letztlich um das Datenschutzempfinden einer Gesellschaft gehen, der europäischen Gesellschaft.

Welche Rechte hier gemeint sind -besser: gemeint sein können-, gibts im nächsten Beitrag…

(Stephanie Iraschko-Luscher)