Die Datenschutzgrundverordnung will das Persönlichkeitsrecht der Menschen in der EU stärken. Dazu betrachtet sie immer wieder Risiken. Das Risiko für den Betroffenen, das Risiko für das Unternehmen, Risiko für weitere Beteiligte.
Das Risiko muss jeweils bewertet werden, dabei stellen sich zwei Fragen:
a.) Wie hoch ist das Risiko?
b.) Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit?
Dies ist ähnlich, wie die Risikobewertung in der IT. Dort jedoch kennt man diese Abwägung schon länger und viele Institutionen haben sich damit beschäftigt und Leitlinien und (internationale) Standards herausgegeben. Im Datenschutz ist das so gut wie neu, und Datenschutzbeauftragte haben in diesen Tagen reichlich zu tun, sich über einen Bewertungsmaßstab Gedanken zu machen, wann beispielsweise das Risiko der Diskrimierung als hoch bewertet werden muss.