Es gibt einen neuen Gesetzentwurf zum BDSG, der noch durch den Bundestag muss.
Ich habe die Änderungen in das aktuelle BDSG farblich eingearbeitet:
Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes eingearbeitet ins aktuelle BDSG.
Auch wenn es noch keine Abstimmung gibt, denke ich, dass man sich schonmal einlesen sollte.
Unser Kommentar:
Erstaunt bin ich über einige Änderungsvorschläge:
- Keine Änderung des § 26 BDSG geplant
- Scoring neu (mit schon sehr klaren Vorgaben, aber ggf. zu eingreifend?; zudem sind es Änderungen, die nicht die SCHUFA tangieren – „Zufall“?)
- Joint Controller sollen nach Umsatz Aufsichtsbehörden zugeordnet werden
- Beschränkung der Auskunftspflicht ausgerichtet an Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. f DSGVO
- Videoüberwachung gemäß § 4 BDSG gilt nur noch für öffentliche Stellen
Stephanie Iraschko-Luscher
MGDS – Ihr Partner für Datenschutz in Hamburg
