Der neue Gesetzentwurf zum BDSG

Es gibt einen neuen Gesetzentwurf zum BDSG, der noch durch den Bundestag muss.

Ich habe die Änderungen in das aktuelle BDSG farblich eingearbeitet:

Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes eingearbeitet ins aktuelle BDSG.

Auch wenn es noch keine Abstimmung gibt, denke ich, dass man sich schonmal einlesen sollte.

Unser Kommentar:

Erstaunt bin ich über einige Änderungsvorschläge:

  • Keine Änderung des § 26 BDSG geplant
  • Scoring neu (mit schon sehr klaren Vorgaben, aber ggf. zu eingreifend?; zudem sind es Änderungen, die nicht die SCHUFA tangieren – „Zufall“?)
  • Joint Controller sollen nach Umsatz Aufsichtsbehörden zugeordnet werden
  • Beschränkung der Auskunftspflicht ausgerichtet an Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. f DSGVO
  • Videoüberwachung gemäß § 4 BDSG gilt nur noch für öffentliche Stellen

Stephanie Iraschko-Luscher

MGDS – Ihr Partner für Datenschutz in Hamburg