Der Ladendiebstahl wirkt irgendwie antiquiert, ist aber immer noch „on Vogue“ und vor allem werden beim Ergreifen des vermeintlichen Täters viele personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, so dass man da mal genauer hinschauen sollte.
Insbesondere auch, weil es um vermeintliche Straftaten geht, was das gesamte Thema in den Fokus möglicher Persönlichkeitsverletzungen rückt. Auch die Scham, entdeckt und damit „vorgeführt“ zu werden, betrifft die Persönlichkeit des (vermeintlichen) Täters.
Nachfolgend eine nicht abschließende Übersicht, aber ein Einstieg.
Wie läuft ein Ladendiebstahl und das Ergreifen grundsätzlich ab?
1. Ein Kunde scheint, etwas weggenommen zu haben.
2. Er wird dabei vom Verantwortlichen, bzw. dessen Dienstleister beobachtet, bzw. diese haben einen Verdacht eines Diebstahls.
3. Der vermeintliche Diebstahl findet noch in den Räumen des Ladens statt.
4. Der Kunde wird von den Mitarbeitern des Verantwortlichen oder seines Dienstleisters festgehalten und nach seinen Personalien gefragt.
5. Der Kunde wird in einen abgelegenen Bereich geführt, bzw. die vorläufige Festanahme findet auf der Ladenfläche statt.
6. Die Polizei wird gerufen / wird nicht gerufen.
7. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen.
Folgende Fragen ergeben sich:
- Welche Daten darf man beim Hausverbot aufnehmen? (Name, Adresse, Geburtsdatum zur Identifikation, kein Bild)
- Keine Kopie vom Personalausweis (nur Abgleich mit den gesagten Daten und ggf. Ausstellungsdatum, -ort und ausstellende Behörde)
- Detektive sind nicht im Rahmen der Auftragsverarbeitung tätig, sondern eigenverantwortlich. Müssen aber trotzdem entsprechend angewiesen werden.
- Die vermeintlichen Täter müssen über den Datenschutz aufgeklärt werden (das ist aber noch nicht gänzlich geklärt, ggf. ein One-Pager zum Mitgeben)
- Polizei rufen, wenn
- Täter Personalausweis nicht zeigen will oder ihn nicht dabei hat
- Wenn Täter unter 18 Jahre alt ist
- Wenn Täter sich nicht kontrollierbar verhält.
Was ist nicht zulässig?
Monitoring (Hausdetektiv sitzt vor dem Monitor, beobachtet das Geschehen im Store und schreitet dann ein) ist nicht zulässig.
Stephanie Iraschko-Luscher
MGDS – Ihr Partner für Datenschutz in Hamburg
