Am gestrigen Tage ist das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) inkl. des BDSG neu im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das BDSG neu tritt ebenfalls wie die EU-DSGVO nächstes Jahr am 25. Mai in Kraft.
Den Link finden Sie hier
Gesetz zur Anpassung an die DSGVO
Alleine für den Namen (DSAnpUG) hat der Bundesgesetzgeber die „goldene Pflaume“ verdient, aber vor allem für den Inhalt. Deutschland ist vom Vorreiter zum Rückbanksitzer geworden. Statisch anstatt dynamsich. Einschränkend anstatt innovativ. Freiheitsnehmend anstatt freiheitsgebend….
Stephanie Iraschko-Luscher
06.07.2017
MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz