Das Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz (DSK) ist da.
Die Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen erfolgt in fünf Schritten.
- Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse zugeordnet,
- danach wird der mittlere Jahresumsatz derjeweiligen Untergruppe der Größenklasse bestimmt,
- dann ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt,
- dieser Grundwert mittels eines von der Schwere der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert
- und abschließend der unter 4. ermittelte Wert anhand täterbezogener und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst.
Das Konzept finden Sie hier 20191016_bußgeldkonzept (003)
Stephanie Iraschko-Luscher
07.11.2019
MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz