Böhmermann im Honigstreit wieder unterlegen

Im „Honig-Streit“ mit dem Imker Rico Heinzig hat der prominente Satiriker nun ein weiteres Mal verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies die Berufung Böhmermanns gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom Februar zurück. Gegen das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Urteil sind keine Rechtsmittel mehr gegeben.

Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ durch den Kakao gezogen.

Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als „Beewashing“, so Böhermann. Der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH in dem Fernsehbeitrag gezeigt und in satirischer Weise vorgeführt.

Satire gegen Satire!

Urt. v. 18.07.2024, Az. 4 U 323/24

Unser Kommentar:

Gutes Urteil!

Stephanie Iraschko-Luscher

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