Das EU‐US Data Privacy Framework (DPF) hält für betroffene Personen verschiedene Möglichkeiten bereit, Rechtsschutz zu erlangen. Für die Beschwerdeverfahren findet man auf der Seite des BfDI passende Formulare und weitere Informationen:
Internationales Beschwerdeverfahren
Unser Kommentar:
Es wird sich zeigen, ob das Beschwerdeverfahren nicht im Sande verläuft, sondern eine echte Beschwerdemöglichkeit darstellt. Die Frage ist auch, ob der Weg zu Gerichten frei steht, wenn Beschwerden nicht beantwortet werden.
Stephanie Iraschko-Luscher
MGDS – Ihr Partner für Datenschutz in Hamburg
